Projektspezifische Feinspezifikation

Nicht alle BITV 2.0-Bedingungen sind inhaltlich eindeutig bzw. klar verständlich formuliert, so dass sie u.U. einen Interpretationsspielraum zulassen. Um hier ein besseres Verständnis und weitere Informationen zu den betreffenden Bedingungen zu erhalten, werden diese näher beschrieben, d.h. eine Feinspezifikation vorgenommen. Durch die projektspezifische Einschränkung betrifft das nur die Bedingungen, welche für OpenInfRA relevant und (wie bereits erwähnt) inhaltlich nicht eindeutig sind.

Welche BITV 2.0-Anforderungen bzw. -Bedingungen für OpenInfRA von Bedeutung sind, muss im Zusammenhang mit dem OpenInfRA-Anforderungskatalog identifiziert werden. Dieser Anforderungskatalog enthält alle zum gegenwärtigen Zeitpunkt relevanten funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen an das System.

Nachfolgend wird eine Übersicht über alle relevanten BITV 2.0-Bedingungen gegeben:

Anforderung Bedingung Feinspezifikation
1.1 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte ja
1.2 1.2.1 Aufgezeichnete Audio- und Videodateien nein
1.2 1.2.2 Erweiterte Untertitel (Captions) nein
1.2 1.2.3 Audio-Deskription oder Volltext-Alternative nein
1.2 1.2.5 Audio-Deskription nein
1.2 1.2.6 Gebärdensprache nein
1.2 1.2.7 Erweiterte Audio-Deskription nein
1.2 1.2.8 Volltext-Alternativen nein
1.3 1.3.1 Informationen und Beziehungen ja
1.3 1.3.2 Aussagekräftige Reihenfolge ja
1.3 1.3.3 Sensorische Merkmale ja
1.4 1.4.1 Farbe ja
1.4 1.4.2 Audio-Kontrolle nein
1.4 1.4.3 Kontrast ja
1.4 1.4.4 Veränderbare Textgröße nein
1.4 1.4.5 Schriftgrafiken nein
1.4 1.4.6 Kontrast ja
1.4 1.4.7 Hintergrundgeräuche nein
1.4 1.4.8 Visuelle Präsentation nein
1.4 1.4.9 Schriftgrafiken nein
2.1 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ja
2.1 2.1.2 Keine Tastaturfalle nein
2.1 2.1.3 Tastaturbedienbarkeit nein
2.2 2.2.1 Zeitbezogene Anforderungen ja
2.2 2.2.3 keine Zeitbegrenzung nein
2.2 2.2.4 Unterbrechungen nein
2.2 2.2.5 Wiederanmeldung ja
2.3 2.3.1 Dreimaliges Aufblitzen - Unterschreiten der Schwellenwerte nein
2.3 2.3.2 Dreimaliges Aufblitzen nein
2.4 2.4.1 Umgehen von Elementgruppen ja
2.4 2.4.2 Webseiten-Titel nein
2.4 2.4.3 Fokus-Reihenfolge ja
2.4 2.4.4 Zweck eines Links (im Kontext) nein
2.4 2.4.5 Alternative Zugangswege ja
2.4 2.4.6 Beschreibung nein
2.4 2.4.7 Sichtbarer Fokus ja
2.4 2.4.8 Standort ja
2.4 2.4.9 Zweck eines Links nein
2.4 2.4.10 Abschnittsüberschriften nein
3.1 3.1.1 Sprache nein
3.1 3.1.2 Sprache einzelner Abschnitte nein
3.1 3.1.3 Ungebräuchliche Wörter ja
3.1 3.1.4 Abkürzungen ja
3.1 3.1.5 Einfache Sprache ja
3.2 3.2.1 Bei Fokussierung ja
3.2 3.2.2 Bei Eingabe ja
3.2 3.2.3 Einheitliche Navigation nein
3.2 3.2.4 Einheitliche Bezeichnung nein
3.2 3.2.5 Kontextänderungen nein
3.3 3.3.1 Fehleridentifierung ja
3.3 3.3.2 Beschriftung nein
3.3 3.3.3 Korrekturvorschläge nein
3.3 3.3.4 Fehlervermeidung nein
3.3 3.3.5 Hilfe nein
3.3 3.3.6 Fehlervermeidung ja
4.1 4.1.1 Syntaxanalyse ja
4.1 4.1.2 Name, Rolle, Wert ja

Von insgesamt 61 Bedingungen sind 58 relevant für OpenInfRA, wobei 24 näher spezifiziert werden.

Beispiel Feinspezifikation

Nachfolgend wird die Bedingung 3.1.5 Einfache Sprache beispielhaft genauer beschrieben:

Diese Bedingung, die einem äquivalenten Erfolgskriterium in WCAG20 entspricht (Konformitätsstufe AAA), ist zu weich formuliert, um testbar und messbar zu sein. WCAG20 bezieht sich hierbei auf das „Lower Secondary Education Level“ als Teil von UNESCOs International Standard Classification of Education (ISCED). Dabei wird auf eine formale Schulbildung gesetzt (Alter zwischen 13 und 15 Jahren) und entspricht dem entsprechenden Leseniveau. [vgl. HELLBUSCH, PROBIESCH (2011) Barrierefreiheit verstehen und umsetzen. Webstandards für ein zugängliches und nutzbares Internet. Heidelberg : S. 324-325] HELLBUSCH und PROBIESCH bemerken dabei kritisch: „Nicht immer können oder dürfen Texte so angepasst werden, dass sie von Menschen mit einer formalen Schulbildung von sieben bis neun Jahren verstanden werden können.“ [HELLBUSCH, PROBIESCH (2011) Barrierefreiheit verstehen und umsetzen. Webstandards für ein zugängliches und nutzbares Internet. Heidelberg : S. 325] Auch die BITV-2.0-Begründung ergänzt hier: „Die Festlegung auf ein bestimmtes sprachliches Niveau ist auf Grund des dreigliedrigen Schulsystems und im Hinblick auf unterschiedliche Regelungen auf Landesebene nicht realisierbar.“ [BITV-2.0 Begründung : S. 14] Diese Bedingung sollte deshalb kein Kriterium für OpenInfRA darstellen, welches ein gewisses Leseniveau der Zielgruppe voraussetzt. Dasselbe gilt für Teil 2 der Anlage 2 der BITV 2.0, die Kriterien für Informationen in leichter Sprache für lern- und geistig behinderte Menschen beinhaltet.