Die BITV 2.0 enthält Anforderungen und Bedingungen, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden können. Sie wurde im September 2011 veröffentlicht und ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes von 2007. Die Verordnung entstand durch die Zusammenarbeit von Vertretern der Wissenschaft und Beauftragten des Bundesverwaltungsamtes und der Interessen von Behinderten auf der technischen Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Die technische Grundlage der BITV 2.0 bilden die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.0. Die internationalen Richtlinien wurden durch die Web Accessibility Initiative (WAI) als Teil des World Wide Web Consortiums (W3C) erarbeitet und 2008 veröffentlicht. Die Grundlage bilden die vier Prinzipien:
Dabei bildet die Stufe A die minimale Anforderungsstufe. Will diese erreicht werden, muss die Webseite die hier geforderten
Erfolgskriterien erfüllen. Darüber hinaus müssen die fünf Konformitätsbedingungen eingehalten werden, damit eine Seite als
WCAG20-konform bezeichnet werden kann.
Konformitätsbedingungen:
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der Version 2.0 wurde im September 2011 veröffentlicht und gilt für die Umsetzung barrierefreier Webinhalte in Deutschland. Die Verordnung ist in erster Linie für Behörden zwingend, eine Umsetzung im privaten Bereich wünschenswert.
Sie basiert in großen Teilen auf den WCAG20 der WAI, deshalb ist eine große Analogie festzustellen. Die BITV 2.0 umfasst ebenfalls vier Prinzipien (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit), 12 Anforderung (WCAG20 Richtlinien) und 61 Bedingungen (WCAG20 Erfolgskriterien). Unterschiede lassen sich finden in:
Die Begründung zur BITV 2.0 enthält ergänzende Informationen und unterteilt sich in „allgemeiner Teil“ und „besonderer Teil“. Im allgemeinen Teil wird kurz auf die Entstehungsgrundlage der BITV 2.0 (Behindertengleichstellungsgesetz, WCAG20) eingegangen, welche Ziele erreicht werden und mit welchen Durchführungskosten die Bundesverwaltung im Rahmen der Umsetzungspflicht für Behörden zu rechnen hat. Darüber hinaus gibt es Informationen zum Einsatz von konformen Alternativversionen und zu Barrierefreiheit unterstützenden Technologien, die einzusetzen sind (vergleichbar mit WCAG20). Der besondere Teil beinhaltet nähere Informationen zu den Paragraphen und Bedingungen in der BITV 2.0.