Der Zweck der BITV 2.0 ist es, das Webangebot in Deutschland zugänglicher zu gestalten. In erster Linie ist die Verordnung für Behörden zwingend, eine Umsetzung im privaten Sektor wünschenswert.
Der Webentwickler muss sich bewusst werden, dass eine absolute Barrierefreiheit in der Praxis nur schwer zu erreichen ist. Dafür müsste jede erdenkliche, individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt worden sein. Barrierefreiheit sollte nicht als Ziel, sondern vielmehr als Prozess gesehen werden. Das bedeutet, dass ein ständiger Lernprozess über mögliche Behinderungen und die immerwährende Verbesserung des Webauftrittes als Aufgaben bestehen bleiben. Erst dann können neue Barrieren erkannt und beseitigt werden.
Um ein hohes Maß an Zugänglichkeit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, bestimmte Kriterien (hier die Bedingungen der BITV 2.0) zu berücksichtigen und angemessen umzusetzen. Die geforderte klare Strukturierung von Inhalten, standardkonforme Dokumente und verständliche Navigation ermöglichen es, eine breite Masse anzusprechen und Inhalte für diese zugänglich zu gestalten.
Da es sich bei den BITV 2.0-Bedingungen um eine eingeschränkte Anzahl von Kriterien handelt, ist ersichtlich, dass diese Verordnung auch Grenzen hat: beispielsweise die Mindestkontrastanforderung ermöglicht zwar, dass Inhalte von einer Vielzahl von Nutzergruppen interpretiert werden können, deckt aber nicht alle Eventualitäten ab. Die im Rahmen dieser Arbeit entstandenen Anforderungen auf Grundlage dieser Verordnung sind deshalb als nicht allumfassend zu bewerten.
Positiv zu bewerten ist die Entwicklung neuer Technologien, die Barrierefreiheit unterstützend sind. Der zukünftige Webstandard HTML5 bietet hier im Vergleich zu HTML 4.01 neue Möglichkeiten, Webseiten zu strukturieren und Zusammenhänge zwischen Informationen herzustellen. Darüber hinaus hält WAI-ARIA Einzug in HTML5 und ergänzt die Auszeichnungssprache durch eine implizite WAI-ARIA-Semantik. CSS bietet nach wie vor Möglichkeiten zur Formatierung und Gestaltung von Webseiten an, so dass die Trennung von Präsentation und Inhalt möglich wird. An den Stellen, an denen HTML5 an seine Grenzen stößt, wird die Funktionalität weiterhin beispielsweise mit JavaScript abgebildet werden müssen.
Um HTML5 in vollem Umfang nutzen zu können, wird es nach Aussagen des W3Cs noch bis 2014 dauern. Erst wenn der Recommendation-Status ausgerufen wird, werden mehrere Browser die Spezifikation vollständig implementiert haben.
Unabhängig von der Technologie bietet das Web bereits jetzt eine umfangreiche Palette an Testverfahren und Tools an, um die Zugänglichkeit von Webseiten zu bewerten. Tests durch den Entwickler sind wünschenswert, können aber Nutzertests durch Spezialisten nicht ersetzen. Auch für OpenInfRA muss das mit berücksichtigt werden, wenn das Ziel einer zugänglichen Webanwendung ernsthaft erreicht werden soll. Der erste richtige Schritt ist bereits getan, indem die Barrierefreiheit als wichtiger Faktor in die Anforderungen an das System mit eingeflossen ist.