Ziel der Diplomarbeit war es, einen aktuellen Überblick über den Stand von Open- Source und freien Desktop Geo-Informationssystemen (GIS) zu liefern. Um eine entsprechende Aussage über die Qualität und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Programme treffen zu können, sollten sie, wenn möglich, den Funktionsumfang und den Komfort von High-End GI-Systemen, wie beispielsweise ArcGIS der Firma ESRI bieten.



Grundlegende Definitionen


Definition Geo-Informationssystem (GIS)

''Ein Geo-Informationssystem ist ein rechnergestütztes System, das aus Hardware, Software, Daten und Anwendungen besteht. Mit ihm können raumbezogene Daten digital erfasst und redigiert, gespeichert und reorganisiert, modelliert und analysiert sowie alphanumerisch und grafisch präsentiert werden.''

(Quelle: Ralf Bill, Grundlagen der Geo-Informationssysteme,

Band 1: Hardware, Software und Daten (4.Auflage 1999),

Verlag: Herbert Wichmann Verlag, Heidelberg)



Definition Desktop-GIS

''Systeme, die am Arbeitsplatz eines Sachbearbeiters stehen, ähnlich einfach wie Textverarbeitung und Tabellenkalkulation zu bedienen sind und mit anderen Programmen kommunizieren können, bezeichnet man als Desktop-GIS. Dabei bleibt der Mindestumfang und der Komplexitätsgrad der Daten, sowie deren Struktur dem Anwender zunächst verborgen. Die Daten werden aber benutzerfreundlich und handhabbar präsentiert.'' (vgl. Ralf Bill)




Abgrenzung Freie Software - Open Source Software


Freie Software

Freie Software ist keine Frage des Preises, sondern die Überlegung, dass der Mensch die Freiheit besitzt, Software zu benutzen, zu kopieren, zu verändern, zu verbessern, zu studieren und zu verbreiten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Jedoch bedeutet dies nicht gleich uneingeschränkte Freiheit.

Um den Begriff noch genauer zu definieren und von Open-Source zu unterscheiden, werden vier verschiedene Freiheitsgrade aufgezeigt, die auch als eine Art Hierarchie verstanden werden können. Um als Freie Software zu gelten, muss die entsprechende Software alle vier der folgenden Freiheitsgrade erfüllen:


Freiheit 0: Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu benutzen.

Freiheit 1: Die Freiheit, zu verstehen, wie das Programm funktioniert und wie man es für seine Ansprüche anpassen kann.

Freiheit 2: Die Freiheit, Kopien weiterzuverbreiten, so dass man seinem Nächsten weiterhelfen kann.

Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, damit die ganze Gemeinschaft davon profitieren kann.



Open Source Software

Der Begriff Open-Source entstand 1998 als Nebenkampangne der Freien Software-Bewegung, da sich nicht mehr alle Anwender und Entwickler mit den Zielen der Freien Software-Bewegung identifizierten. Denn Freie Software lässt, besonders in Hinblick auf die Nutzungsrechte, keinerlei Kompromisse zu.

Die offizielle Definition von Open Source ist in zehn Punkte unterteilt und von der Open Source Intitiative [OSI] verfasst worden:

1) Freie Weitergabe: Die Lizenz darf niemanden in seinem Recht einschränken, die Software als Teil eines Software-Paketes, welches Programme unterschiedlichen Ursprungs enthält, zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf für den Fall eines solchen Verkaufs keine Lizenz- oder sonstigen Gebühren festschreiben.

2) Quellcode: Das Programm muss den Quellcode beinhalten. Die Weitergabe muss sowohl für den Quellcode als auch für die kompilierte Form zulässig sein.Wenn das Programm in irgendeiner Form ohne Quellcode weitergegeben wird, so muss es eine allgemein bekannte Möglichkeit geben, den Quellcode zum Selbstkostenpreis zu bekommen, vorzugsweise als gebührenfreien Download aus dem Internet. Der Quellcode soll die Form eines Programms sein, die ein Programmierer vorzugsweise bearbeitet. Absichtlich unverständlich geschriebener Quellcode ist daher nicht zulässig. Zwischenformen des Codes, so wie sie etwa ein Präprozessor oder ein Konverter erzeugt, sind unzulässig.

3) Abgeleitete Software: Die Lizenz muss Veränderungen und Derivate zulassen. Auÿerdem muss sie es zulassen, dass die so entstandenen Programme unter denselben Lizenzbestimmungen weitervertrieben werden können wie die Ausgangssoftware.

4) Unversehrtheit des Quellcodes des Autors: Die Lizenz darf die Möglichkeit, den Quellcode in veränderter Form weiterzugeben, nur dann einschränken, wenn sie vorsieht, dass zusammen mit dem Quellcode so genannte ''Patchfiles'' weitergegeben werden dürfen, die den Programmcode bei der Kompilierung verändern. Die Lizenz muss die Weitergabe von Software, die aus verändertem Quellcode entstanden ist, ausdrücklich erlauben. Die Lizenz kann verlangen, dass die abgeleiteten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als die Ausgangssoftware tragen.

5) Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen: Die Lizenz darf niemanden benachteiligen.

6) Keine Einschränkungen bezüglich des Einsatzfeldes: Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Programm in einem bestimmten Bereich einzusetzen. Beispielsweise darf sie den Einsatz des Programms in einem Geschäft oder in der Genforschung nicht ausschliessen.

7) Weitergabe der Lizenz: Die Rechte an einem Programm müssen auf alle Personen übergehen, die diese Software erhalten, ohne dass für diese die Notwendigkeit bestünde, eine eigene, zusätzliche Lizenz zu erwerben.

8) Die Lizenz darf nicht auf ein bestimmtes Produktpaket be- schränkt sein: Die Rechte an dem Programm dürfen nicht davon abhängig sein, ob das Programm Teil eines bestimmten Software-Paketes ist. Wenn das Programm aus dem Paket herausgenommen und im Rahmen der zu diesem Programm gehörenden Lizenz benutzt oder weitergegeben wird, so sollen alle Personen, die dieses Programm dann erhalten, alle Rechte daran haben, die auch in Verbindung mit dem ursprünglichen Software-Paket gewährt wurden.

9)Die Lizenz darf die Weitergabe zusammen mit anderer Software nicht einschränken: Die Lizenz darf keine Einschränkungen bezüglich anderer Software enthalten, die zusammen mit der lizenzierten Software weitergegeben wird. So darf die Lizenz z. B. nicht verlangen, dass alle anderen Programme, die auf dem gleichen Medium weitergegeben werden, auch quelloffen sein müssen.

10) Lizenz muss technologieneutral sein: Keine Bestimmung der Lizenz kann auf irgendeine einzelne Technologie oder Art einer Schnittstelle bezogen werden.

Quelle: Website des OSI

Kernunterschiede beider Begriffe

Um die beiden Begriffe und deren jeweilige Entwicklungsphilososphie für Software voneinander abzugrenzen, ist es am besten, die Wörter rein nach ihrer Bedeutung zu trennen. Somit steht Free Software für Freiheit und Open-Source nur für quelloffen. Dies ist zwar nicht ganz korrekt, ist aber die deutlichste Art die Begriffe zu trennen. Mit dieser Trennung erfüllt Open-Source-Software nur zwei der vier Kriterien von Freier Software. Dabei ist die Tatsache der Verfügbarkeit des Quellcodes für die Vertreter der Open-Source Bewegung mehr eine praktische Frage. Mit dem Begriff Open-Source wird also eher eine Programmentwicklungsphilosophie beschrieben, die auf Effizienz ausgerichtet ist, wobei im Gegensatz dazu Freie Software eine soziale Bewegung darstellt, in der der Begriff Freiheit aus der Politik widergespiegelt werden soll.

Ein weiterer grosser Unterschied ist, dass Open-Source-Software in Verbindung mit kommerzieller Software genutzt werden kann. Deshalb gehen auch einige Open-Source-Überlegungen mehr in Richtung proprietärer Software als in Richtung Freier Software.


Open-Source Software kann in Verbindung mit kommerzieller Software genutzt werden, da innerhalb der Bewegung kommerzielle Lizenzen akzeptiert werden.


Freie Software erlaubt dies nicht, da jegliche Form von Änderungen und Weitergaben wieder unter der Lizenz für Freie Software (GNU-GPL) erfolgen muss.