Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 enthält Anforderungen und Bedingungen, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden können. Sie wurde im September 2011 veröffentlicht und ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes von 2007. Die Verordnung entstand durch die Zusammenarbeit von Vertretern der Wissenschaft und Beauftragten des Bundesverwaltungsamtes und der Interessen von Behinderten auf der technischen Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.

Technische Grundlage: WCAG20

Die technische Grundlage der BITV 2.0 bilden die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.0. Die internationalen Richtlinien wurden durch die Web Accessibility Initiative (WAI) als Teil des World Wide Web Consortiums (W3C) erarbeitet und 2008 veröffentlicht. Die Grundlage bilden die vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit,
  • Bedienbarkeit,
  • Verständlichkeit und
  • Robustheit.
Diesen Grundsätzen sind 12 Richlinien und weitere 61 testbare Erfolgskriterien untergeordnet, die sich wiederum in drei Konformitätsstufen unterteilen lassen:

Die drei Konformitätsstufen und die darin enthaltenen Erfolgskriterien

Dabei bildet die Stufe A die minimale Anforderungsstufe. Will diese erreicht werden, muss die Webseite die hier geforderten Erfolgskriterien erfüllen. Darüber hinaus müssen die fünf Konformitätsbedingungen eingehalten werden, damit eine Seite als WCAG20-konform bezeichnet werden kann.

Konformitätsbedingungen:

  1. Konformitätsstufe: eine der Stufen A, AA oder AAA muss erfüllt sein.
  2. Ganze Seite: die Konformität gilt nur für ganze Seiten. Ausnahme: Inhalt liegt außerhalb des Einflussbereiches des Autors.
  3. Vollständiger Prozess: jede Seite eines Prozesses muss mit einer Stufe oder einer höheren konform sein.
  4. Ausschließliche Benutzung von Techniken, die Barrierefreiheit unterstützend sind.
  5. Nicht störend: werden nicht die Barrierefreiheit unterstützende Techniken verwendet, muss der Nutzer dennoch auf den Rest der Seite zugreifen können.

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der Version 2.0 wurde im September 2011 veröffentlicht und gilt für die Umsetzung barrierefreier Webinhalte in Deutschland. Die Verordnung ist in erster Linie für Behörden zwingend, eine Umsetzung im privaten Bereich wünschenswert.

Sie basiert in großen Teilen auf den WCAG20 der WAI, deshalb ist eine große Analogie festzustellen. Die BITV 2.0 umfasst ebenfalls vier Prinzipien (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit), 12 Anforderung (WCAG20 Richtlinien) und 61 Bedingungen (WCAG20 Erfolgskriterien). Unterschiede lassen sich finden in:

  • den Konformitätsstufen: die BITV 2.0 besitzt nur zwei Stufen. Die Stufe I enthält die Stufe A und AA der WCAG20, die Stufe II die WCAG20-Stufe AAA.
  • der Bedingung 2.4.8 Standort: bei WCAG20 besitzt das Erfolgskriterium die Stufe AAA, in der BITV 2.0 die Stufe I.
  • den Hilfestellungen: die WCAG20 besitzt Verweise, wie die Kriterien richtig umgesetzt werden können, in der BITV 2.0 wurde darauf verzichtet.
  • der Anlage 2 der BITV 2.0: beinhaltet weitere Anforderungen an die Gestaltung von Gebärdensprachfilmen und an Texten in leichter Sprache (für Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung - sie haben Schwierigkeiten, „normale“ Texte zu verstehen).

BITV 2.0 – Begründung

Die Begründung zur BITV 2.0 enthält ergänzende Informationen und unterteilt sich in „allgemeiner Teil“ und „besonderer Teil“. Im allgemeinen Teil wird kurz auf die Entstehungsgrundlage der BITV 2.0 (Behindertengleichstellungsgesetz, WCAG20) eingegangen, welche Ziele erreicht werden und mit welchen Durchführungskosten die Bundesverwaltung im Rahmen der Umsetzungspflicht für Behörden zu rechnen hat. Darüber hinaus gibt es Informationen zum Einsatz von konformen Alternativversionen und zu Barrierefreiheit unterstützenden Technologien, die einzusetzen sind (vergleichbar mit WCAG20). Der besondere Teil beinhaltet nähere Informationen zu den Paragraphen und Bedingungen in der BITV 2.0.