Ein Gazetteer wird allgemein als "geografisches Ortsnamenverzeichnis" verstanden. Als solches kann beispielsweise der Index eines Atlanten angesehen werden. Eine weiterführende Definition streift das Fachgebiet der Ordnungslehre und besagt:
Ein Gazetteer ist ein Thesaurus für Geodaten. Er enthält ein strukturiertes Vokabular an Ortsbezeichnern und deren Raumbezug.
Hinter dieser Darstellung verbirgt sich ein Einstieg in das Thema "Gazetteer" über die Lehre zur Dokumentation und Informationsstrukturierung. Die Erkenntnisse aus diesem Fachgebiet erlangen bei vielfältigen Themen der heutigen Informationsgesellschaft Bedeutung und streifen im vorliegenden Zusammenhang auch die Geoinformatik.
Unter einem Thesaurus kann dabei ein Ordnungssystem verstanden werden, dessen Regelwerk den Aufbau eines strukturierten Vokabulars erlaubt, in dem dauerhaft und komfortabel recherchiert werden kann.
Wendet man dieses Werkzeug auf einen Bestand von Geodaten an - deren Besonderheit sich auf die Georeferenz der enthaltenden Raumbezüge stützt, erhält man einen Gazetteer. Ein Schema für ein solches Vokabular an Ortsbezeichnern kann der folgenden Abbildung entnommen werden.
Dabei erkennt man eine Reihe von Merkmalen eines strukturierten Informationsbestandes. Diese beziehen sich hauptsächlich auf verschiedene Verweistypen die zwischen den einzelnen Dokumentationseinheiten aufgebaut sind.
Hierarchische Verweise stellen Beziehungen zwischen Ober- und Unterbegriffen dar (z.B. Deutschland, Sachsen).
Äquivalenzverweise kennzeichnen synonyme Beziehungen zwischen den Einheiten. In diesem Zusammenhang stellen die Benennungen Deutschland und Germany linguistische Vollsynonyme dar.
Weiterhin gelten der Raumbezug der Dokumentationseinheiten und die dargestellte Möglichkeit der Klassifizierung per zugeordneten location types (z.B. Staat) als Bestandteile eines Gazetteers.